Der Christopher Street Day (CSD) in Dresden darf nach einer fachaufsichtlichen Weisung der Landesdirektion Sachsen zum Teil nicht als Versammlung eingestuft werden. Nur der Umzug sei eine Versammlung, nicht aber das mehrtägige Straßenfest, teilte die Landesdirektion als oberste Versammlungsbehörde im Freistaat mit.
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