Wer krank ist, kann sich künftig nicht mehr telefonisch von Arzt krankschreiben lassen. Die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU) muss bereits ab dem ersten Tag vorliegen. Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen.
Ein konkretes Datum, wann die Neuregelungen in Kraft treten sollen, ist noch nicht bekannt.