In Deutschland existiert mit den Anpassungen des Straßenverkehrsgesetzes sowie einer zugehörigen Verordnung für die Genehmigung und den Betrieb autonomer Fahrzeuge bereits seit 2021 beziehungsweise 2022 ein Rechtsrahmen für den Regelbetrieb von Level-4-Fahrzeugen in festgelegten Betriebsbereichen. Mit den damals weltweit ersten einschlägigen Bestimmungen stellt der deutsche Gesetzgeber vor allem auf eine zwingend vorgeschriebene „Technische Aufsicht“ als externe menschliche Leitinstanz im Hintergrund und auf die Typgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt ab.